Mobil: +41764323433 | E-Mail: info@sup-prime.ch

Mietbedingungen

SUPprime GmbH
c/o S. Zaugg
Kurfirstenstrasse
478002 Zürich

Mobil: +41764323433
E-Mail: info@sup-prime.ch

Voraussetzungen:

– Mindestalter 16 Jahre (Kinder nur in Begleitung der Eltern)

– Gute Schwimmkenntnisse

– Lesen der Instruktionen (gemäss Buchungsbestätigung) vor Nutzung des Materials

Sorgfalt und Rückgabe der Mietsache:

1. Das Material ist vor und nach Gebrauch auf Schäden zu kontrollieren. Solche sind dem Vermieter sofort zu melden.

2. Der Mieter verpflichtet sich, die Sache sorgfältig zu gebrauchen.

3. Nach Gebrauch der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, diese pünktlich in die Box zurück zu stellen und diese wieder zu verschliessen.

4. Der Kunde haftet für den Verlust des Boards, des Paddels, der Schwimmweste oder der Leash (falls vorhanden)

Einzuhaltende Vorsichtsmassnahmen:

1. Das Mitführen einer Schwimmweste ist obligatorisch beim Paddeln ausserhalb der Uferzone (d.h. bei mehr als 300m vom Ufer entfernt).

2. Der Einstiegsbereich liegt zwischen Rutschbahn und Holzsteg an der rechten Seite der Badezone. Die Badezone ist auf direktem Weg nach rechts zu verlassen. Die Badezone ist mit gelben Bojen markiert. Bis ausserhalb der Badezone ist die Strecke kniend zu durchfahren.

3. In Nähe von Uferzonen sind jeweils die Bojen zu beachten. Es ist verboten, eine von Bojen markierte Uferzone (=Naturschutzzone) zu durchfahren. Bitte Instruktionen an der Station (Schilder) beachten. Gegenüber Schilf- und Wasserpflanzen ist ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten.

Einzuhaltende Fahrtregeln auf dem See:

1. Stand up Paddler/Innen haben keinen Vortritt gegenüber Kursschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer und Segelschiffen. Schiffe mit Maschinenantrieb (Motorboote) sind gegenüber SUPs ausweichpflichtig. Besondere Vorsicht ist geboten bei Hafenein- und -ausfahrten, bei Dammunterführungen sowie bei Linienschiffen! Mindestabstand zu Linienschiffen ist 100m.

2. Für folgende Zonen gilt ein allgemeines Fahrverbot: Hafenanlagen, Anlegestellen der Linienschiffe ZSG, Bojenfelder, Naturschutzgebiete und Schwimmbereiche.

3. Grundsätzlich ist Rücksichtnahme und Vorsicht gegenüber allem geboten, was sich im und auf dem Wasser aufhält. Dabei ist stets ein genügender Sicherheitsabstand einzuhalten.

4. Den Anweisungen des Personals und der Wasserschutzpolizei sind unbedingt Folge zu leisten. Wer gegen diese Anweisungen und Fahrtregeln verstösst, wird von einer zukünftigen Miete/ Kursteilnahme ausgeschlossen.

Gefahren bei verschiedenen Wetter- und Windlagen

Wind ist beim Paddeln mit dem Brett ein wichtiger Geschwindigkeitsfaktor (Rücken- oder Gegenwind). Hinzu kommen die Wellen, welche durch Wind verursacht werden können. Auf Schweizer Seen können in kürzester Zeit Wetterumschwünge vorkommen. Das Wetter ist immer im Auge zu behalten! Informationen über die allgemeine Wetterlage sind an der Kasse des Strandbades Stampf erhältlich.

Auf dem Zürichsee gibt es bei Hafenanlagen und markanten Landzungen Sturmwarnzeichen:

40 mal blinken in der Minute ist eine Vorsichtsmeldung und macht auf die Gefahr aufmerksam, dass ein Sturm aufziehen kann. Des Weiteren fordert es auf, das Wetter selber zu beobachten und die Lage einzuschätzen.

90 mal blinken in der Minute kündet immer eine unmittelbare Gefahr an. Der/die PaddlerIn ist verpflichtet, unverzüglich zur Vermietungsstation zurück zu kehren. Wenn dies nicht mehr möglich ist, muss so schnell wie möglich das nächste Ufer aufgesucht und das SUPprime-Team über den Aufenthaltsort informiert werden.

Bei einem Notfall auf dem Wasser wird empfohlen, das Board nicht zu verlassen und mit beiden Armen über dem Kopf zu winken (Notzeichen), um so auf sich aufmerksam zu machen und auf Hilfe zu warten. In der Nebensaison ist das tragen angemessener Schutzkleidung ab einer Wassertemperatur unter 15° Pflicht.

Salvatorische Klausel, Vertragsänderungen

Sollte eine der genannten Vertragsbestimmungen ungültig oder nichtig sein, wird vereinbart, dass damit nicht der ganze Vertrag dahinfällt, sondern nur die fragliche Vertragsbestimmung, welche durch eine gültige ersetzt wird (jene, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt). Der SUPprime GmbH ist es erlaubt, den Vertrag mit den jeweiligen Produkten und Leistungen, die der Kunde bezieht, jeder Zeit zu ergänzen. Änderungen des vorliegenden Vertrages und dieser Klausel bedürfen der Schriftlichkeit.

Haftungsregelung

Die SUPprime GmbH lehnt jede Haftung für Schäden, insbesondere Personen- und Sachschäden ab, ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Mieter haften für alle von ihnen verursachten oder erlittenen Schäden selbst und persönlich. Der Mieter ist verpflichtet, Unfälle und Schäden an Personen oder Material unverzüglich zu melden. Bei Schlechtleistung/Nichterfüllung des Vertrages (z. B. kein Vermietungsobjekt mehr frei oder in Reparatur) behält sich die Vermieterin das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt den Vertrag bzw. die Dienstleistung zu erfüllen bzw. nachzubessern. Ein Recht auf Rücktritt oder Schadenersatz wegen Schlechtleistung/Nichtleistung besteht somit nicht. Es wird auch, soweit gesetzlich zulässig, jeglicher Schadenersatzanspruch aus Schlechtleistung/Nichtleistung wegbedungen. Es besteht z.B. kein Anspruch darauf, das Mietobjekt zum vereinbarten oder gebuchten Zeitpunkt auch tatsächlich zu erhalten. Bei besonderen Umständen steht es im Ermessen von SUPprime GmbH, den Mietpreis oder Teile davon zurückzuerstatten. Online Buchungen werden nur in Form eines Gutscheines zurückerstattet.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Die SUPprime GmbH lehnt jede Haftung für Beschwerden oder Verletzungen aller Art, die im Zusammenhang mit dem Stand Up Paddling auftreten, ab. Unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem Rauschmitteleinfluss darf nicht gepaddelt werden. Personen mit gesundheitliche Problemen, die auf dem Wasser zur Gefahr werden können, sind von der Vermietung ausgeschlossen.

Haftungserklärung

Der/die Unterzeichnende bestätigt, die oben genannten Regeln und Vorschriften gelesen und verstanden zu haben, und sich in jedem Fall daran zu halten. Bei Missachtung der Regeln, vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten behält sich die Vermieterin das Recht vor, solche Personen von weiteren Vermietungen auszuschliessen. Der Mieter ist vollumfänglich für Board, Paddel, Schwimmweste und Leash (falls vorhanden) verantwortlich und haftet bei Beschädigung bis zum Neuwert. Es wird auf diesen Vertrag die Anwendung von schweizerischem Recht vereinbart. Gerichtsstand ist Zürich.

Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Der Vertragsnehmer willigt ein, dass die vorliegenden Daten zum Zweck der Kommunikation mit dem Kunden genutzt werden können. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

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